Registrierungspflicht besteht nur für Produkte, die verbotene Stoffe bei ordnungsgemäßer Verwendung beabsichtigt freisetzen und vorgegebene Mengen überschreiten.
Diese Meldungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Produzent oder Importeur bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung eine Exposition von Mensch und Umwelt ausschließen kann.
Wir handeln mit keinen Produkten die Substanzen enthalten, deren Freisetzung zu irgendeinem Zeitpunkt beabsichtigt ist. Wir unterliegen daher keiner Registrierungspflicht.
Unserer Informationspflicht gemäß Artikel 33 über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) kommen wir selbstverständlich nach. Als Distributor ohne eigene Entwicklung und Fertigung sind wir jedoch auf diesbezügliche Informationen und Erklärungen der Hersteller angewiesen. Sobald uns diese vorliegen werden wir diese Informationen natürlich unseren Kunden zur Verfügung stellen.
Unsere Stellungnahme zur REACH-Verordnung finden Sie unter dem Menüpunkt REACH.